Donnerstag, 3. November 2016

Kinderehen sind Kindesmissbrauch

Am 03.11.2016 übernahm die GZ einen dpa-Artikel mit dem Tenor

Integrationsbeauftragte lehnt pauschales Verbot von Kinderehen ab 

Sollten Kinderehen in Deutschland generell verboten werden? Aydan Özoguz, die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, ist dagegen. Sie warnt vor den unbeabsichtigten Folgen für die Frauen. Özoguz stellt sich damit hinter Justizminister Heiko Maas (SPD).
Dabei gibt es zu der durchgeknallten Meinung Linksextremer in der SPD ausgewogene Alternativen. So berichtete die Hannoversche Allgemeine dazu:

Kinderehen sind Kindesmissbrauch

Die Politik streitet über den Umgang mit verheirateten Minderjährigen – das Thema ist komplizierter, als es scheint 
VON SASKIA KIRF VON ANDREAS NIESMANN (HAZ)
Berlin. Für Christina Schwarzer ist die Sache klar: „Kinder gehören in die Schule, nicht ins Ehebett“, diesen Satz hat die CDU-Bundestagsabgeordnete auf ein Plakat setzen lassen. Weiße Buchstaben, roter Hintergrund. Und wer würde dem widersprechen? Die Konsequenz aus Sicht der Parlamentarierin: Im Ausland geschlossene Kinderehen müssten annulliert, Ausnahmen abgeschafft werden. So weit, so einfach. Aber ist es das wirklich?
Mit der Flüchtlingskrise ist ein Problem nach Deutschland gekommen, das hierzulande lange keines war: Kinderehen. Etwa 1500 der eingereisten Flüchtlinge gaben an, verheiratet zu sein, obwohl sie minderjährig sind. Rund 360 von ihnen waren jünger als 14 Jahre. Seither treibt die Politik die Frage um, wie man damit umgehen soll.
Bei den unter 14-Jährigen ist die Antwort einfach. Ehen in dieser Altersklasse gelten nach heutiger Rechtslage als ungültig – und daran will niemand etwas ändern. Kompliziert wird es bei Verheirateten zwischen 14 und 18 Jahren. Wenn deren Ehe rechtskräftig geschlossen wurde, gilt sie auch in Deutschland. Nur bei Zwangsheiraten darf ein Gericht sie aufheben.
Diese Praxis wird nach Meinung vieler dem Kindeswohl nicht gerecht. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will Gerichten künftig erlauben, nicht nur Zwangsehen zu annullieren, sondern auch solche, die das Wohlergehen eines minderjährigen Ehepartners gefährden. Vielen Unionspolitikern geht das nicht weit genug. Sie fordern, Ehen minderjähriger Flüchtlinge grundsätzlich aufzuheben. Andernfalls seien Mädchen gezwungen, bis zu einer gerichtlichen Klärung bei dem Ehemann zu bleiben, was Monate dauern könnte. „In Deutschland gelten nicht die Maßstäbe der Scharia, sondern die des Grundgesetzes“, sagt Stephan Harbarth, Vize der Unions-Bundestagsfraktion.
Günter Krings, Parlamentarischer Staatssekretär im Innenministerium, geht noch einen Schritt weiter. Er will Eheschließungen Jugendlicher ausnahmslos verbieten. Was viele nicht wissen: Auch in Deutschland darf man mit 16 Jahren heiraten – wenn ein Ehepartner volljährig ist und das Familiengericht zustimmt. 2015 kam das 90-mal vor. CDU-Mann Krings will diese Ausnahme abschaffen. Unterstützt wird er von der CDU-Integrationsbeauftragten Cemile Giousouf. „Kinderehen sind gleichzusetzen mit Kindesmissbrauch. Ehen sollten nur ab 18 Jahren geschlossen werden können“, sagte Giousouf dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
Der Justizminister glaubt dagegen, dass pauschale Regelungen dem Einzelfall nicht gerecht würden. Deshalb will Maas bei Eheleuten zwischen 16 und 18 Jahren eine Prüfung. Wenn es bereits Kinder aus der Beziehung gebe, könnte eine Aufrechterhaltung der Ehe sinnvoll sein. Außerdem gingen bei grundsätzlicher Annullierung Unterhaltsansprüche verloren.
Aus Sicht der muslimischen CDU-Abgeordneten Giousouf sind das keine guten Argumente. Bereits bestehende Ehen könnten nachträglich bei Volljährigkeit legitimiert werden, regt sie an. „In einem solchen Fall sollten dann Unterhaltsansprüche zustehen und vorhandene Kinder als eheliche Kinder anerkannt werden“, sagte Giousouf. Neben den staatlichen sorgt auch der Umgang mit religiösen Ehen weiter für Diskussionen. Innenminister Thomas de Maizière (CDU) schlägt vor, das Verbot der Voraustrauung für Minderjährige wieder einzuführen. Ein solches Verbot hatte bis 2008 religiöse Heiratszeremonien vor einer staatlichen Trauung unter Strafe gestellt. Einem Imam, der Minderjährige verheiratet, könnte nach dem Vorschlag ein Bußgeld drohen.
Aiman Mazyek hätte damit kein Problem. „In unseren Moscheen werden generell erst Trauungen vorgenommen, nachdem die standesamtliche Urkunde vorliegt“, sagte der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland dem RND. Kritischer sieht Mazyek die Diskussion um die Annullierung von Ehen minderjähriger Flüchtlinge. Auch das deutsche Gesetz lasse Heiraten ab 16 zu. „Diese Regelung sollte bei der Erfassung im Ausland entstandener Eheschließungen ebenso berücksichtigt werden“, fordert Mazyek.

2 Kommentare:

  1. Türkei: Bald keine Strafe für Sex-Täter, wenn er Opfer heiratet?

    Türkei im Sommer und Herbst 2016, bei aller (hochwillkommenen?) Unübersichtlichkeit während Putsch und Machtergreifung von Recep Tayyip Erdoğan ist durch Deutschlands Politik und Presse übersehen worden,
    dass die Türkei das Heiratsalter der Mädchen auf zwölf Jahre abgesenkt hat -
    in nur sieben Wochen, am 13. Januar 2017 tritt das so in Kraft.

    "The district court argued that children between the ages of 12 and 15 are capable of understanding the meaning of a sexual act. The Constitutional Court agreed and decided to abolish the provision.
    The decision is to take effect as of 13 January 2017."

    Quelle:
    Turkey faces criticism for planned abolition of punishment for the sexual abuse of children -
    romea.cz 16.8.2016

    Seit drei Tagen empört sich die Türkei über 3000 bis 4000
    in der Türkei inhaftierte Sexualstraftäter, die, das will die AKP,
    vielleicht aus dem Gefängnis freikommen könnten,
    wenn sie das missbrauchte Mädchen heiraten.

    Zum Glück gibt es Protest gegen derlei Barbarei.

    Quelle

    AKP motion said to let abusers avoid prosecution if they marry child victim

    Men guilty of sexually abuse of children may avoid being prosecuted if they get married to the victim, according to a controversial motion proposed by members of the ruling Justice and Development Party (AKP) […]

    In cases of sexual abuse of children committed before Nov. 16 “without force or threat,” if the perpetrator marries his victim the sentence will be postponed or the execution of the offence will be adjourned, according to the draft.

    (Hürriyet Daily News 18.11.2016.)

    Alle Welt sollte dazu beitragen, dass in der Türkei künftig der Täter nicht durch eine Ehe mit dem missbrauchten Mädchen straffrei ausgehen kann.

    Doch geht es um viel Grundlegenderes, und das betrifft auch die Bundesrepublik Deutschland.

    Denn bereits das (sehr islamische) Prinzip von der Kinderehe ist das Problem - nicht erst
    dessen Sonderfall nach dem schlimmen Vorbild von Marokko (vor 2014),
    dessen Sonderfall einer Möglichkeit auf Strafbefreiung durch Heirat des vergewaltigten bzw. missbrauchten Kindes (vgl. die beiden Suizide
    Amina El Filali (Rattengift);
    Mädchen aus Tétouan (erhängte sich im Elternhaus)).

    Zur Stunde trauen sich die deutschen Mainstream-Medien ans Thema gar nicht ran - oder lassen die schariafromme Frauenorganisation KADEM den Nebel der Taqiyya werfen.

    KADEM-Führerin ist eine gewisse Sümeyye Erdogan, jene Tochter des türkischen Präsidenten, die erst 2015 die Diskriminierung von Frauen im islamischen Erbrecht gerechtfertigt hat.

    Quelle zum Thema -
    Entwurf in Türkei sieht Heirat sexueller Straftäter mit Opfern vor:

    Turkish govt supports bill that sets child rapists free if they marry victim

    https://www.rt.com/news/367459-turkey-child-rape-marriage-law/

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  2. [Mustafa Cerić fordert seit elf Jahren (2006) für Europa die Rechtsspaltung (bzw.) die Möglichkeit für schariakompatiblen Familienrecht: "opening the way for Muslim law to be recognized in matters of personal status such as the Family Law. Wege zu finden, wie muslimisches Recht für Personenstandsangelegenheiten, wie z. B. Familienrecht, anerkannt werden kann."]

    Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen
    14. Mai 2017

    Nein zu jedem Versuch, den Kinder- und Jugendschutz (Keine Ehe unter achtzehn) aufzuweichen

    Was zu befürchten war, ist seit dem 12. Mai 2017 eingetreten: Im letzten möglichen Augenblick wird durch die Länderkammer der durchaus gelungene Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen angegriffen. Der Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/12086) war am 28. April 2017 in erster Lesung beraten worden. Jetzt ist zu verhindern, dass Deutschland in den nächsten Wochen die Frühehen, ob jesidisch, bei den Roma oder als Kinderehen nach islamischem Nikah (Heirat vor dem Imam, beispielsweise die islamischen Kinderehen Griechenlands), straffrei stellt. Erneut behandelt jetzt der Bundestag das Thema (Öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses zur Bekämpfung von Kinderehen am 17. Mai 2017).

    https://eifelginster.wordpress.com/2017/05/14/469/

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