Mittwoch, 9. Januar 2013

Kandidatenvorstellung

Die GZ stellt die Kandidaten für die Landtagswahl 2013 in einer Ausführlichkeit und Breite vor, die ich in dieser Form bisher noch vor keiner Wahl erlebt habe. Das ist grundsätzlich begrüßenswert, besteht damit doch die Möglichkeit für die Leser und potentiellen Wähler, sich in übersichtlicher Kurzform über deren persönliche Ziele und die der jeweiligen Parteien zu informieren, denn wer liest schon Parteiprogramme. Da die Kandidaten die gleiche „Plattform“ erhalten, besteht auch keine Wettbewerbsverzerrung.
   Aber gerade diese „Plattformen“ haben meiner Meinung nach ein „Geschmäckle“. Sie wirken auf den Leser als geschaltete Wahlpropaganda, zumal sie nicht nur das Bild der Kandidaten, sondern auch die Originallogo der Parteien enthalten. Was aussieht wie eine Anzeige, als solche aber nicht gekennzeichnet ist,  ist somit als kostenloser redaktioneller Beitrag mit indirekter Wahlwerbung einzuordnen.
   Ich weiß, dass bei früheren Wahlkampagnen die Parteien, um ähnliche Effekte zu erzielen, für viel Geld Anzeigen schalten mussten, die die Ortsvereine z.T. an den Rand der Pleite brachten. Abgesehen davon, dass das Aussehen der heutigen Goslar-Seite befremdlich wirkt, dürften die beiden heute abgedruckten Beiträge für die CDU und die Piraten, die zusammen knapp eine ganze Seite umfassen, als Anzeige nach der gültigen Preistabelle der GZ ca. 7500,- Euro kosten. Ich habe die Gesamtzahl der Abdrucke während dieser Kampagne nicht gezählt. Insgesamt aber dürfte das Schalten ähnlicher Beiträge in Anzeigen einen hohen fünfstelligen Betrag erfordern.
   Kann sein, dass sich die Rechtslage zwischenzeitlich geändert hat. Die Redaktion wird sich sicherlich rechtlich abgesichert haben, ob diese Art der Werbung im Nebeneffekt mit geltenden Gesetzen vereinbar ist, zumal für den Bereich der Presse keine einschlägigen Vorschriften bestehen, welche die Verbreitung von Wahlwerbung politischer Parteien regeln.
   Auch die Frage, ob es sich bei den anzeigeähnlichen Beiträgen um die Gewährung eines geldwerten Vorteils und somit um eine unerlaubte verdeckte bzw. mittelbare Parteienfinanzierung handelt, wird die GZ sicherlich rechtlich mit für sie positivem Ergebnis geprüft haben.
   Bin aber mal gespannt, wie die in der GZ für viel Geld werbende Kundschaft auf diese kostenlosen Service reagiert.

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