Donnerstag, 20. Dezember 2012

Was bisher nicht in der GZ stand

  Jedenfalls noch  nicht am 20.12.

Eine E-Mail mit fatalen Folgen (aus der HAZ)

Ein hoher Beamter im Landesbergamt könnte seinen Job verlieren: Er hat Goslars früheren Oberbürgermeister Henning Binnewies bedroht. Seine kompro- mitierenden E-Mails hatte er während der Dienstzeit verschickt.
   Für einen hochrangigen Landesbeamten geht es heute vor dem Verwaltungsgericht in Braunschweig um seinen Beamtenstatus, das Land will ihn loswerden. Der Jurist beim Landesbergamt (LBEG) ist seit dem Kommunalwahlkampf in Goslar im vergangenen Jahr eine schillernde Figur: Eine kurze E-Mail an den inzwischen abgewählten Oberbürgermeister Henning Binnewies (SPD) löste im Januar 2011 eine Schlammschlacht in der Harzstadt aus, hatte zunächst Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen den Absender zur Folge - und nun auch das Disziplinarverfahren. Das Land hat Klage mit dem Ziel erhoben, den Beamten aus dem Dienstverhältnis zu entfernen, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch bestätigte. Er hatte die Mail während der Dienstzeit von seinem Dienstrechner aus verschickt.
  In der Nachricht an OB Binnewies bezeichnete der Regierungsrat, der selbst eine Unabhängige Wählergemeinschaft aufbauen wollte, das umstrittene Stadtoberhaupt als Sonnenkönig und forderte Binnewies zum Rücktritt auf. Ansonsten werde er eine Kampagne gegen den OB starten, Plakate und Flugblätter verteilen. Außerdem drohte der Regierungsrat dem Oberbürgermeister eine Strafanzeige an. Binnewies revanchierte sich mit einer Anzeige. Außerdem informierte er den Vorgesetzten beim LBEG.
   Die E-Mail des Beamten erwies sich damit endgültig als große Torheit. Im Laufe der Ermittlungen kamen eine ganze Reihe von weiteren Ungereimtheiten ans Licht, die das Land dem 54 Jahre alten Regierungsrat als Dienstvergehen ankreidet: Weil die Staatsanwaltschaft den Rechner des Juristen beschlagnahmte, fiel auf, dass der Beamte nicht nur die eine E-Mail während der Dienstzeit verschickt hatte. Außerdem kam heraus, dass er während der Arbeitszeit die Flugblätter gegen Binnewies erstellt hatte, sowie ein Konzept für die neue Wählergemeinschaft. Außerdem hat der Beamte, der beim LBEG unter anderem für die juristische Betreuung der Genehmigungsverfahren für das Atommülllager in Gorleben zuständig war, Schriftsätze für die Anwaltskanzlei seiner Frau verfasst. Mehrere Hundert private Dateien fanden die Ermittler auf der Festplatte des Dienst-PCs, darunter eine Reihe von Schriftsätzen für die Kanzlei der Ehefrau. Schließlich wirft das Land dem Mann vor, Dienstreisen zu seinen Gunsten falsch abgerechnet zu haben.
   Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig wurden zwar wegen geringer Schuld eingestellt. Dafür lebte das Disziplinarverfahren in der Folge wieder auf. Der Beklagte hat die Vorwürfe weitgehend eingeräumt. Wenn es schlecht läuft für den 54-Jährigen, verliert er seinen Beamtenstatus, er könnte aber auch degradiert werden.
   Nach Angaben des Verwaltungsgerichts geht es heute im Kern darum, ob er für seine Vergehen verantwortlich gemacht werden kann. Es ist unklar, ob er schuldfähig ist, sagte ein Sprecher. Ein Amtsarzt soll gehört werden. Dem Juristen wurde laut Gericht eine psychische Erkrankung attestiert, weshalb er zu großen Teilen schuldunfähig sein soll.
    Das wiederum dürfte Generationen von Juristen hellhörig machen, die mit dem Ergebnis ihrer Prüfungen nicht einverstanden sind. Der Regierungsrat hat jahrelang Staatsexamina abgenommen - eine psychische Erkrankung des Prüfers könnte ein Anfechtungsgrund sein. Interessant dürfte auch werden, wie das Gericht den Vorwurf der falschen Abrechnung von Dienstreisen wertet: Der 54-Jährige hat eine Regelung angewendet, die jüngst der Steuerzahlerbund als missbrauchsanfällig kritisiert hat. Das Wirtschaftsministerium hat sie erst in diesem Sommer auch für das LBEG als verbindlich eingeführt, nachdem die Praxis durch das Disziplinarverfahren aufgefallen war.

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