Mittwoch, 18. April 2012

Rabenmutter oder Heimchen ?

Zum Buch von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder


Bekanntlich werden Frauen nicht als Frauen und Männer nicht als Männer geboren, sondern sie werden dazu gemacht, und zwar von Frauen !
   Diese haben seit Jahrzehnten die wesentlichen Schlüsselpositionen der Erziehung zu fast 100% besetzt - als Alleinerziehende, Erzieherinnen, Lehrerinnen und Mütter, die nicht loslassen können.
   Wenn sich Frauen (Feministinnen) über das Ergebnis beklagen, vergessen sie, dass sie nun die Frauen und Männer bekommen, die sie erzogen haben !


Sofort Hartz-IV statt ALG-I

Ich weiß - mein Reizthema.
Die Bundesanstalt für Arbeit (BA) hat eine Statistik darüber herausgegeben, dass ca. 700.000 Arbeitslose nicht erst Arbeitslosengeld-I erhalten, sondern direkt Hartz-IV beziehen. Und wie die Medien und Kommentatoren reflexartig und sozialkritisch darauf reagieren, zeugt mal wieder von wenig Sachverstand. Die Agenturmeldungen werden von Redakteuren wiedergeben, ohne diese zu hinterfragen und Kommentatoren argumentieren ohne Hintergrund-wissen aus dem Bauch heraus. Die veröffentlichte Meinung schwingt mal wieder die Hartz-IV-Keule, als wäre es ein Werk des Teufels.
   Dabei stehen sich  Geringverdiener und kurzfristig arbeitslos Gewordene ohne nennenswertes Vermögen häufig mit Hartz-IV besser als mit ALG-I, wobei bei der heutigen Nachfrage am Arbeitsmarkt überwiegend Geringquali-fizierte betroffen sein dürften. 
   So profitieren Single bis zu einem bisherigen Brutto-Monatslohn von 1400,- Euro und verheiratete Alleinerzieher mit 2 Kindern bis zu einem Bruttolohn von 2300,- Euro im Monat eher von Hartz-IV.

Beispiele:
Single Arbeitnehmer, bisher 1400,- Euro brutto/Monat.
ALG I

Hartz-IV

Arbeitslosengeld
609,60 Euro
Grundsicherung
374,- Euro
Wohngeld/Monat bei 330,- Euro Miete

211,00 Euro
Miete, Höchstbetrag in Goslar

330,- Euro
Heizung
    0,00 Euro
Heizung
  70,- Euro
Sozialrabatte
    0,00 Euro
Sozialrabatte ca.
  30,- Euro
Gesamt ca.
820,00 Euro
Gesamt ca.
834,- Euro

Verh. Arbeitnehmer, Alleinverdiener, 2 Kinder, 9 und 14 Jahre alt, bisher 2300,- Euro brutto/Monat
ALG I

Hartz-IV

Arbeitslosengeld
1026,00 Euro
Grundsicherung
   337,00 Euro
Partner
      0,00 Euro
Grundsicherung Partn.
   337,00 Euro
Kindergeld 1. Kind
  184,00 Euro
Grundsicherung 1.Kind
   287,00 Euro
Kindergeld 2. Kind
  184,00 Euro
Grundsicherung 2.Kind
   251,00 Euro
Wohngeld/Monat bei 500,- Euro

  400,00 Euro
Miete, Höchstbetrag in Goslar

   500,00 Euro
Heizung
      0,00 Euro
Heizung
   100,00 Euro
Sozialrabatte/Bildung
    20,00 Euro
Sozialrabatt/Bildung
     50,00 Euro
Gesamt
1814,00 Euro
Gesamt ca.
 1862,00 Euro

Das alles wieder zum Nachrechnen. Rechner finden Sie hier:
ALG I Rechner:

Wohngeldrechner: 

Donnerstag, 12. April 2012

Rekordzahl an Strafen für Hartz-IV-Empfänger

Unter obiger Headline berichten alle Medien über die Meldung der Bundesanstalt für Arbeit (BA) über gestiegene Sanktionen, die gegen Hartz-IV-Empfänger im letzten Jahr verhängt werden mussten. Auch die GZ übernahm die Meldung.
Und schon stehen die Beschwichtigter und die Beschöniger auf der Matte.
   Wenn man die Kommentare über die Sanktionen in den verschieden Medien liest, wird offensichtlich, wie sich viele bemühen, das Problem klein zu reden. Nach dem Motto: Alles nicht so schlimm. Meistens Bagatellen ! Die Sprecherin der Linksfraktion, Katja Kipping holte gleich die ganz große Keule raus: "Die Sanktionen im Hartz-IV-System sind verfassungswidrig und müssen umgehend abgeschafft werden", betonte sie. „Jede Leistungskürzung verletze das Grundrecht des Betroffenen auf Existenzsicherung und gesellschaftliche Teilhabe“.
   Laut BA wurden 912.377 Verstöße festgestellt. Hier die veröffentlichten Zahlen:
  • Demnach wurden im vergangenen Jahr in 582.253 Fällen Strafen verhängt, weil die Hartz-Empfänger Meldefristen nicht eingehalten haben, also z. B. trotz Einladung nicht beim Jobcenter erschienen. 
  • In 147.435 Fällen gab es Sanktionen, weil die Arbeitslosen gegen Pflichten der Eingliederungsvereinbarung verstießen. 
  • 138.312 mal wurden Strafen verhängt, weil die Betroffenen die Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit, Ausbildung oder Weiterbildung verweigerten
  •  In 177.500 Fällen wurden Straf- oder Bußgeldverfahren wegen Missbrauchs eingeleitet 
Nun beginnt die Beschwichtigung:
  • „Die überwiegende Zahl der erwerbsfähigen Leistungsbezieher (Anm.: das sind 4.500.342) macht mit, engagiert sich und will in Arbeit kommen. Sanktionen treffen nur einen Bruchteil der Langzeitarbeitslosen“, so die BA. 
  • Das seien nur 3 % aller erwerbsfähigen Leistungsbezieher (Anm.: das wären 135.010) „Nur 15 % (Anm.: der Sanktionen?) resultierten aus der Weigerung, eine Arbeit, Ausbildung oder Maßnahme  anzutreten oder weiterzumachen“. 
  • Ullrich Schneider von Paritätischen Wohlfahrtsverband: „Hier wird ohne jede empirische Grundlage auf unverantwortliche Weise ein Bild der schmarotzenden Masse geschürt, das mit der Realität nichts zu tun hat. Hier geht es nicht um mutwilligen Missbrauch, sondern um ganz alltägliche Versäumnisse wie beispielsweise das Vergessen eines Termins“.
  • Auch der DGB und Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der BA und SPD-Mitglied, warnen vor pauschalen Diffamierungen. „Rund 97 % der Hartz-IV-Empfänger verhalten sich vollkommen Regelkonform“, unterstrich Alt.
Also alles halb so wild.? Wirklich? Wenn man obige Zahlen sieht, merkt man sofort, irgendetwas kann nicht stimmen.
   Von den Zahlen können ja nur erwerbsfähige Leistungsbezieher betroffen sein. Das sind 4.500.342 Personen. Wenn sich davon laut Heinrich Alt 97 % regelkonform verhielten, dann gäbe es 3 % Sanktionierte, macht 135.010 erwerbsfähige Personen.
Und diese sollen:
  • In 582.253 Fällen Meldefristen versäumt haben ? 
  • In 147.435 Fällen gegen Pflichten der Eingliederungsvereinbarung verstoßen haben ? 
  • In 138.312 Fällen die Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit, Ausbildung oder Weiterbildung verweigert haben ? 
  • Zusätzlich in 177.500 Fällen Leistungsmissbrauch betrieben haben ?
Das wären insgesamt 1.045.518 Fälle, wobei demnach jeder Sanktionierte im Schnitt ca. 8 Fälle zu verantworten hätte.
    Oder will Alt nur die wahre Anzahl der Betroffenen kaschieren und herunterspielen, wenn er von 3 % der Hartz-IV-Empfänger spricht, zu denen auch Kinder, Alte, Kranke und sonstige Erwerbsunfähige zählen. Denn das wären   ca. 6,7 Mio. in Deutschland. Davon 3 % ergäbe 201.000 Betroffene, von denen dann jeder „nur“ noch ca. 5 Fälle zu verantworten hätte.
   Der aufmerksame Medienkonsument muss sich doch veralbert vorkommen. Und bezeichnend ist, dass alle Redaktionen die Zahlen unreflektiert nachdrucken, ohne diese kritisch zu hinterfragen.
    Vielleicht ist es ja so, dass die 1,05 Mio. Fälle  wegen wahrscheinlicher Mehrfachbetroffener von, sagen wir mal, ca. 900.000 zu verantworten wären, das wären dann 20 % aller erwerbsfähigen  Leistungsempfänger ! Nur ein Bruchteil der Arbeitslosen ? Nein, eine ganz andere Größenordnung, deren Offenlegung allerdings Gutmenschen nicht ins Kalkül passen würde und politisch völlig unkorrekt wäre !
    Was ist richtig, was ist falsch ? Hier greift wieder die Studie von Gerd Bosbach „Lügen mit Zahlen“ oder Winston Churchills Feststellung, nur der Statistik zu glauben, die man selbst gefälscht hat.

Donnerstag, 5. April 2012

Mythos Pendlerpauschale

Wer profitiert davon in welcher Höhe?

Schnellschusspolitiker fordern zu Entlastung der Autofahrer eine Erhöhung der „Pendlerpauschale“, die tatsächlich eine Entfernungspauschale ist und unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel jedem für den Arbeitsweg zusteht - auch Fußgängern.
   Dabei sind nur 14 % aller Autofahrten Fahrten zur Arbeit. Spritkosten ließen  sich damit eher durch die Einschränkung von Privatfahrten einsparen.
Wem nützt eigentlich die „Pendlerpauschale“?
   Bei einem  Alleinverdiener, verheiratet, mit einen Arbeitsweg von 30 km beträgt die „Pendlerpauschale“ von 30 Cent / Entfernungskilometer bei 22 Arbeitstagen im Monat 198 Euro. Bei einer Erhöhung auf 40 Cent wären das 264 Euro.
Beispiel:
Zu  versteuern/Monat
Steuern ohne Pauschale
Mit 198,- Euro Pauschale
Ersparnis
Mit 264,- Euro Pauschale
Zusätzliche
Ersparnis
1700 Euro
    1,00 €
    0,00 €
  1,00 €
    0,00 €
  0,00 €
2000 Euro
  39,93 €
  13,50 €
26,33 €
    5,33 €
  7,27 €
2500 Euro
130,66 €
  91,00 €
39,66 €
  78,66 €
12,34 €
3500 Euro
348,16 €
304,16 €
44,00 €
289,66 €
14,50 €
4500 Euro
602,83 €
549,50 €
53,33 €
531,83 €
17,67 €
5500 Euro
887,66 €
829,16 €
58,50 €
810,00 €
19,36 €

Wenn also Politiker eine Erhöhung der „Pendlerpauschale“ fordern, ist das reine Augenwischerei, denn sie bringt für Geringverdiener keine und für zu versteuernde Löhne zwischen 2000,- und 2500,- Euro eine minimale Zusatzentlastung zwischen  7,27 und  12,34 Euro. Das wären ca. 4 bis 7 Liter Super pro Monat. Sie wird erst bei einem zu versteuerndem Bruttolohn von ca. 2000,- Euro voll steuerlich wirksam, weil geringere Verdienste steuerfrei sind, dabei profitieren die am meisten, denen das Tanken aufgrund ihres Verdienstes  leichter fällt.
   Und bei einem Arbeitsweg von 60 km von Goslar nach Braunschweig beträt die Pauschale zwar 396,- bzw. 528,- Euro, doch wirkt sich die derzeitige Pauschale erst bei einem höherem Lohn von 2100,- € voll steuervergünstigend aus.
   In diesem Fall würde eine Erhöhung um 10 Cent nicht einmal für einen Liter Sprit im Monat ausreichen:
Zu versteuern/Monat
Steuern ohne Pauschale
Mit 396,- Euro Pauschale
Ersparnis
Mit 528,- Euro Pauschale
Zusätzliche Ersparnis
2100 Euro
 54,66 €
    1,50 €
53,16 €
    0,00 €
   1,50 €